Erwägungsgrund 8 32024R1106
Um die Markttransparenz auf den Energiegroßhandelsmärkten der Union weiter zu erhöhen und einen Beitrag zur gemeinsamen Datenstrategie der Union im Energiebereich zu leisten, sollte die Agentur ein digitales Referenzzentrum für Informationen über die Daten des Energiegroßhandelsmarkts der Union (im Folgenden „Referenzzentrum“) entwickeln und pflegen. Die Agentur sollte in einer nutzerfreundlichen Art und Weise Teile der Informationen, die sie gemäß dieser Verordnung erhebt, öffentlich zugänglich machen, darunter Informationen über den außerbörslichen Handel mit Energiegroßhandelsverträgen, Strombezugsverträgen und Differenzverträgen. Alle Daten, die im Referenzzentrum veröffentlicht werden, sollten dieser Verordnung und dem geltenden Datenschutzrecht unterliegen.