Erwägungsgrund 20 32024R1106
Um eine genaue, objektive und zuverlässige Bewertung des Preises für Lieferungen von Flüssigerdgas (im Folgenden „LNG“) in die Union zu erhalten, sollte die Agentur alle LNG-Marktdaten erheben, die für die Erstellung einer täglichen LNG-Preisbewertung und eines LNG-Referenzwerts erforderlich sind. Die LNG-Preisbewertung und die Festlegung des LNG-Referenzwerts sollte auf der Grundlage aller Transaktionen im Zusammenhang mit LNG-Lieferungen in die Union erfolgen. Die Agentur sollte die Befugnis erhalten, die betreffenden Marktdaten von allen Teilnehmern zu erheben, die im Bereich LNG-Lieferungen in die Union aktiv sind; diese Teilnehmer sollten die LNG-Marktdaten der Agentur so echtzeitnah wie technisch möglich melden, und zwar entweder nach Abschluss einer Transaktion oder nach Abgabe eines Gebots oder Angebots für den Abschluss einer Transaktion. Die LNG-Preisbewertung der Agentur sollte einen möglichst vollständigen Datensatz umfassen, einschließlich der Transaktionspreise und der Gebots- und Angebotspreise für LNG-Lieferungen in die Union. Die tägliche Veröffentlichung dieser objektiven LNG-Preisbewertung und des im Vergleich zu anderen Referenzpreisen auf dem Markt ermittelten Spreads in Form eines LNG-Referenzwerts ebnet den Weg für ihre freiwillige Aufnahme als Referenzpreis in die Verträge und Transaktionen von Marktteilnehmern. Nach ihrer Einführung könnten die LNG-Preisbewertung und der LNG-Referenzwert auch zu einer Referenz für Derivatkontrakte werden, die zur Absicherung des LNG-Preises oder der Preisdifferenz zwischen dem LNG-Preis und anderen Gaspreisen verwendet werden.