Erwägungsgrund 18 32024R1106
Personen, die beruflich Transaktionen arrangieren oder ausführen, sollten verpflichtet sein, verdächtige Transaktionen, die gegen die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über Insider-Handel und Marktmanipulation verstoßen, zu melden und um die Durchsetzungsmöglichkeiten bei solchen Verstößen zu verstärken, sollten sie auch verpflichtet sein, verdächtige Aufträge und potenzielle Verstöße gegen die Pflicht zur Veröffentlichung von Insider-Informationen zu melden. Anbieter eines direkten elektronischen Zugangs und Anbieter von Orderbüchern gelten als Personen, die beruflich Transaktionen arrangieren.