Erwägungsgrund 11 32024R1106
Die Gewährleistung einer wirksamen Überwachung und Aufdeckung potenzieller Verstöße im Hinblick auf die Erreichung des Ziels der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 hängt ganz entscheidend von der Einhaltung der Meldepflichten gemäß der genannten Verordnung und der Qualität der Daten ab, die die Agentur erhält. Unstimmigkeiten hinsichtlich der Qualität, der Formatierung, der Zuverlässigkeit und der Kosten von Handelsdaten wirken sich nachteilig auf Transparenz, Verbraucherschutz und Markteffizienz aus. Damit die Agentur ihre Aufgaben und Funktionen wirksam erfüllen kann, müssen die Informationen, die sie erhält, unbedingt richtig und vollständig sein.