Erwägungsgrund 21 32024R1106
Das Delegieren von Aufgaben und Zuständigkeiten kann ein wirksames Instrument sein, um Doppelarbeit zu vermeiden und die Zusammenarbeit zu fördern, und zielt darauf ab, den Aufwand für die Marktteilnehmer zu verringern. Daher sollte eine klare Rechtsgrundlage für eine solche Delegation geschaffen werden. Die nationalen Regulierungsbehörden sollten befähigt werden, Aufgaben und Zuständigkeiten an andere nationale Regulierungsbehörden oder an die Agentur zu delegieren, wobei die vorherige Zustimmung der Bevollmächtigten einzuholen ist. Die nationalen Regulierungsbehörden sollten in der Lage sein, spezifische Bedingungen einzuführen und den Umfang der Delegation auf das für die wirksame Beaufsichtigung von grenzüberschreitend tätigen Marktteilnehmern oder Gruppen erforderliche Maß zu begrenzen. Die Delegation sollte dem Prinzip folgen, dass die Kompetenz derjenigen Behörde übertragen wird, die am besten in der Lage ist, in der jeweiligen Angelegenheit tätig zu werden.