Erwägungsgrund 7 32024R1106
Falls Informationen, die mit der Agentur ausgetauscht werden, in handelsrelevanter Hinsicht nicht oder nicht mehr sensibel sind, sollte die Agentur in der Lage sein, ihre Bestände wirtschaftlich nicht sensibler Handelsdaten unter Berücksichtigung etwaiger Vertraulichkeitserfordernisse für wissenschaftliche Zwecke zugänglich zu machen, um zu einer besseren Kenntnis der Energiegroßhandelsmärkte beizutragen. Dies soll dazu beitragen, Vertrauen in den Markt aufzubauen, und das Wissen über das Funktionieren von Energiegroßhandelsmärkten zu fördern. Die Agentur sollte Regelungen einführen und öffentlich bekannt machen, nach denen diese Informationen in fairer und transparenter Weise zu Zwecken der Wissenschaft und der Transparenz zugänglich gemacht werden.