Art. 69 32021D1764
Um sicherzustellen, dass die ÜLG aus diesem Beschluss möglichst großen Nutzen ziehen und sich unter möglichst günstigen Bedingungen am Binnenmarkt der Union und an den regionalen, subregionalen und internationalen Märkten beteiligen können, soll mit der Assoziierung dazu beigetragen werden, die Handelskapazitäten der ÜLG auszubauen, und zwar durch:
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Autonomie und wirtschaftlichen Resilienz der ÜLG durch Diversifizierung ihres Angebots und Steigerung des Wertes und des Volumens ihres Handels mit Waren und Dienstleistungen sowie durch Stärkung der Fähigkeit dieser Länder, günstige Bedingungen für private Investitionen in verschiedenen Wirtschaftssektoren zu schaffen,
Verbesserung der Zusammenarbeit in den Bereichen Handel mit Waren und Dienstleistungen sowie Niederlassungsrecht zwischen den ÜLG und ihren Nachbarländern.