Erwägungsgrund 9 32014L0051
Die einschlägigen Gesetzgebungsakte sollten die Bereiche festlegen, in denen die ESA zur Erarbeitung von Entwürfen technischer Standards ermächtigt sind, und wie diese Standards angenommen werden sollen. Im Falle delegierter Rechtsakte sollten die einschlägigen Gesetzgebungsakte die Elemente, Bedingungen und Spezifizierungen, wie in Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgeführt, festlegen.