Richtlinie 2014/51/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinien 2003/71/EG und 2009/138/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde)
Die in Euro ausgedrückten Beträge, die die Untergrenze der Mindestkapitalanforderung für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen darstellen, sollten angepasst werden. Die Notwendigkeit einer solchen Anpassung ergibt sich aus der regelmäßigen Anpassung der für entsprechende Unternehmen geltenden Untergrenzen der Mindestkapitalanforderung an die Inflation.
Erwägungsgrund 50 32014L0051Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen