Richtlinie 2014/51/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinien 2003/71/EG und 2009/138/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde)
Die Finanzmarktstabilität ist eine Grundvoraussetzung für die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie für Kredite und Wachstum in der Realwirtschaft. Die Finanzkrise hat erhebliche Mängel bei der Finanzaufsicht offenbart, die nachteilige Entwicklungen auf der Makroebene nicht antizipieren und die Häufung überzogener Risiken im Finanzsystem nicht verhindern konnte.
Erwägungsgrund 4 32014L0051Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen