Erwägungsgrund 61 32014L0051
Um im Rahmen der Richtlinie 2009/138/EG einen reibungslosen Übergang zu einer neuen Regelung zu gewährleisten, sind eine schrittweise Einführung und spezifische Übergangsmaßnahmen vorzusehen. Die Übergangsbestimmungen sollten darauf abstellen, Marktstörungen zu vermeiden und Beeinträchtigungen von bestehenden Produkten zu begrenzen, sowie darauf, die Verfügbarkeit von Versicherungsprodukten zu gewährleisten. Die Übergangsbestimmungen sollten für die Unternehmen ein Ansporn sein, den spezifischen Anforderungen der neuen Regelung so bald wie möglich nachzukommen.