Erwägungsgrund 38 32014L0051
Damit die in dieser Richtlinie vorgesehene Volatilitätsanpassung, die Matching-Anpassung und die Übergangsmaßnahmen zur risikofreien Zinskurve und zu versicherungstechnischen Rückstellungen transparent angewandt werden, sollten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen die Auswirkungen veröffentlichen, die sich für ihre Finanzlage ergeben, wenn diese Maßnahmen nicht angewendet werden, einschließlich der Auswirkungen auf die versicherungstechnischen Rückstellungen, die Solvenzkapitalanforderung, die Mindestkapitalanforderung gemäß der Richtlinie 2009/138/EG, die Basiseigenmittel und die Höhe der Eigenmittel, die zur Bedeckung der Mindestkapitalanforderung und der Solvenzkapitalanforderung zulässig sind.