Richtlinie 2014/51/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinien 2003/71/EG und 2009/138/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde)
Wenn die EIOPA technische Regulierungsstandards zur Anpassung delegierter Rechtsakte an die technischen Entwicklungen der Finanzmärkte vorbereitet und erstellt, sollte die Kommission dafür sorgen, dass dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und auf angemessene Weise Informationen über den Umfang dieser Entwürfe für technische Regulierungsstandards übermittelt werden.
Erwägungsgrund 18 32014L0051Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen