Erwägungsgrund 27 32014L0051
Um sicherzustellen, dass alle Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die die Solvenzkapitalanforderung gemäß der Richtlinie 2009/138/EG auf der Grundlage der Standardformel berechnen, gleich behandelt werden, bzw. um Marktentwicklungen Rechnung zu tragen, sollte die Kommission befugt sein, Durchführungsrechtsakte in Bezug auf die Berechnung der Solvenzkapitalanforderung auf der Grundlage der Standardformel zu erlassen.