Erwägungsgrund 47 32014L0051
Damit die Interessenträger ordnungsgemäß über die Struktur von Versicherungs- und Rückversicherungsgruppen unterrichtet sind, müssen der Öffentlichkeit Angaben über deren Rechts-, Verwaltungs- und Organisationsstruktur zugänglich gemacht werden. Diese Informationen sollten mindestens Angaben zum eingetragenen Namen des Unternehmens, zur Unternehmensform und zum Niederlassungsland von Tochterunternehmen, wesentlichen verbundenen Unternehmen und bedeutenden Zweigniederlassungen umfassen.