Erwägungsgrund 23 32014L0051
Die durch das ESFS geschaffene neue Aufsichtsarchitektur wird die nationalen Aufsichtsbehörden zu einer engen Zusammenarbeit mit den ESA verpflichten. Die Änderungen an den einschlägigen Gesetzgebungsakten sollten gewährleisten, dass es für den Informationsaustausch, der in den Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 vorgeschrieben ist, keine rechtlichen Hindernisse gibt, und dass durch die Bereitstellung von Daten kein unnötiger Verwaltungsaufwand entsteht.