Erwägungsgrund 10 32014L0051
Bei der Ermittlung der Bereiche, in denen technische Standards beschlossen werden sollten, sollte das richtige Maß zwischen der Schaffung eines einheitlichen, harmonisierten Regelwerks und der Vermeidung einer unnötig komplizierten Regulierung und Durchsetzung getroffen werden. Ausgewählt werden sollten ausschließlich Bereiche, in denen kohärente technische Vorschriften wahrscheinlich erheblich und effektiv zur Erreichung der Ziele der einschlägigen Gesetzgebungsakte beitragen werden, wobei gleichzeitig sichergestellt werden sollte, dass die politischen Entscheidungen vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission nach ihren üblichen Verfahren getroffen werden.