Erwägungsgrund 1 32020L0262
Die Richtlinie 2008/118/EG des Rates wurde mehrfach in wesentlichen Punkten geändert. Da noch weitere Änderungen vorgenommen werden müssen, empfiehlt es sich aus Gründen der Klarheit, diese Richtlinie neu zu fassen.
Die Richtlinie 2008/118/EG des Rates wurde mehrfach in wesentlichen Punkten geändert. Da noch weitere Änderungen vorgenommen werden müssen, empfiehlt es sich aus Gründen der Klarheit, diese Richtlinie neu zu fassen.