Erwägungsgrund 27 32020L0262
Um eine rasche Erledigung der notwendigen Formalitäten zu gewährleisten und die Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung zu erleichtern, ist es angemessen, zum Austausch elektronischer Verwaltungsdokumente zwischen den betreffenden Personen und zuständigen Behörden das EDV-gestützte System nach dem Beschluss (EU) 2020/263 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „EDV-gestützte System“) einzusetzen.