Erwägungsgrund 14 32025L1892
Um kurzfristig Ergebnisse zu erzielen und Lebensmittelunternehmen, Verbrauchern und Behörden die notwendige längerfristige Perspektive zu geben, sollten quantifizierte Ziele für die Verringerung der Erzeugung von Lebensmittelabfällen festgelegt werden, die von den Mitgliedstaaten bis 2030 erreicht werden müssen.