Erwägungsgrund 18 32025L1892
Der demografische Wandel hat erhebliche Auswirkungen auf die Menge der verbrauchten Lebensmittel und der erzeugten Lebensmittelabfälle. Um der Bevölkerungsentwicklung Rechnung zu tragen, sollte daher ein gemeinsames Ziel für die Verringerung von Lebensmittelabfällen, das für den Einzelhandel und andere Formen des Vertriebs von Lebensmitteln, Gaststätten und Verpflegungsdienstleistungen sowie Haushalte gilt, als prozentuale Veränderung der Lebensmittelabfälle pro Kopf ausgedrückt werden. Da Touristen nicht als Teil der allgemeinen Bevölkerung gerechnet werden und in den Mitgliedstaaten ein Anstieg oder Rückgang der Tourismuszahlen im Vergleich zum Bezugszeitraum für die Festlegung des Ziels für die Verringerung von Lebensmittelabfällen pro Kopf für den Einzelhandel und andere Formen des Vertriebs von Lebensmitteln, Gaststätten und Verpflegungsdienstleistungen sowie Haushalte — unter Berücksichtigung der Tourismusströme — verzeichnet werden könnte, sollte die Kommission einen Korrekturfaktor festlegen, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, dieses Ziel für die Verringerung von Lebensmittelabfällen zu erreichen.