Erwägungsgrund 29 32025L1892
Gemäß den Politischen Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024-2029 wird die Kommission an einem neuen Rechtsakt zur Kreislaufwirtschaft arbeiten, mit dem dazu beigetragen werden soll, eine Marktnachfrage für Sekundärstoffe und einen Binnenmarkt für Abfälle, insbesondere in Bezug auf kritische Rohstoffe, zu schaffen. In diesem Zusammenhang werden die Rechtsvorschriften der Union über Abfälle voraussichtlich aktualisiert werden, und die Kommission wird prüfen, ob die Artikel 8, 8a und 10 der Richtlinie 2008/98/EG geändert werden müssen, um die erweiterte Herstellerverantwortung für zusätzliche Abfallströme, wie Matratzen und Teppiche, einzuführen und die Harmonisierung von Verwertungsverfahren und Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung — auch für Herstellerregister — voranzutreiben.