Erwägungsgrund 43 32025L1892
Da der Textilsektor zu 99 % aus KMU besteht, sollte mit der Umsetzung eines Regimes der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilerzeugnisse, mit Textilien zusammenhängende Erzeugnisse und Schuhe darauf abgezielt werden, den Verwaltungsaufwand so weit wie möglich zu verringern. Die Wahrnehmung der erweiterten Herstellerverantwortung sollte daher kollektiv durch Organisationen für Herstellerverantwortung erfolgen, die die Verantwortung für die jeweiligen Hersteller übernehmen, einschließlich staatlicher Organisationen für Herstellerverantwortung, die von dem jeweiligen Mitgliedstaat eingerichtet werden. Organisationen für Herstellerverantwortung sollten eine Zulassung durch die Mitgliedstaaten benötigen und unter anderem nachweisen, dass sie über die erforderlichen finanziellen Mittel zur Deckung der Kosten der Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung verfügen. Im Fall staatlicher Organisationen für Herstellerverantwortung sollten die in dieser Richtlinie vorgesehenen Anforderungen für die Vollmacht des vertretenen Herstellers nicht gelten, da eine solche Vollmacht nicht existiert.