Erwägungsgrund 38 32025L1892
Hersteller und Organisationen für Herstellerverantwortung sollten aktiv daran beteiligt werden, Endnutzern, insbesondere Verbrauchern, Informationen darüber zur Verfügung zu stellen, dass gebrauchte Textilerzeugnisse, mit Textilien zusammenhängende Erzeugnisse und Schuhe sowie Abfälle von Textilerzeugnissen, mit Textilien zusammenhängenden Erzeugnissen und Schuhen getrennt gesammelt werden sollten, dass Sammelsysteme verfügbar sind und dass die Endnutzer eine wichtige Rolle bei der Abfallvermeidung und der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Textilabfällen spielen. Dazu sollten Informationen über die Verfügbarkeit von Wiederverwendungsmöglichkeiten für Textilien und Schuhe und die Umweltvorteile eines nachhaltigen Verbrauchs sowie über die ökologischen, gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen der Textil- und Bekleidungsindustrie gehören. Die Endnutzer sollten zudem darüber informiert werden, wie wichtig es ist, sachkundige, verantwortungsvolle und nachhaltige Entscheidungen in Bezug auf ihren Textilkonsum zu treffen und eine ökologisch optimale Bewirtschaftung von Abfällen von Textilerzeugnissen, mit Textilien zusammenhängenden Erzeugnissen und Schuhen sicherzustellen. Diese Informationsanforderungen gelten zusätzlich zu den Anforderungen an die Bereitstellung von Informationen für Endnutzer in Bezug auf Textilerzeugnisse gemäß den Verordnungen ((EU) Nr. 1007/2011 und (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates. Für die Weitergabe von Informationen an alle Endnutzer sollten moderne Informationstechnologien genutzt werden. Die Informationen sollten sowohl auf herkömmlichem Wege über Plakate in Innen- und Außenbereichen als auch durch Kampagnen in den sozialen Medien und durch innovativere Mittel wie den elektronischen Zugang zu Websites über QR-Codes bereitgestellt werden.