Erwägungsgrund 41 32025L1892
Die Mitgliedstaaten sollten bei der Festlegung des von Kleinstunternehmen geforderten finanziellen Beitrags im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung Kriterien wie die Menge der Textilerzeugnisse, mit Textilien zusammenhängenden Erzeugnisse und Schuhe, die auf dem Markt bereitgestellt werden, berücksichtigen, um einen verhältnismäßigen Ansatz zu gewährleisten, und sie sollten die Berichtspflichten so gering wie möglich halten.