Erwägungsgrund 51 32025L1892
Damit die Mitgliedstaaten die in dieser Richtlinie festgelegten Ziele erreichen können, sollten sie ihre Programme zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen bewerten und anpassen, um gegebenenfalls neue Maßnahmen darin aufzunehmen, an denen mehrere Partner aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor beteiligt sind, darunter Hersteller, Vertreiber, Lieferanten, Einzelhändler und Gastronomiedienstleister sowie Akteure der Sozialwirtschaft, Umweltschutz- und Verbraucherorganisationen, und in deren Rahmen koordinierte Aktivitäten vorgesehen sind, die auf bestimmte Hotspots sowie auf Einstellungen und Verhaltensweisen abzielen, die zu Lebensmittelabfällen führen. Bei der Ausarbeitung dieser Programme könnten sich die Mitgliedstaaten an den Empfehlungen des Bürgerforums zur Lebensmittelverschwendung, dem Instrumentarium des Europäischen Forums für Lebensmittelverschwendung durch Verbraucher, bewährten Vorgehensweisen und Empfehlungen zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung durch Verbraucher und dem Austausch auf der EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -abfälle orientieren.