Erwägungsgrund 17 32025L1892
Angesichts der gegenseitigen Abhängigkeit der Vertriebs- und Verbrauchsstufen in der Lebensmittelversorgungskette, insbesondere im Hinblick auf den Einfluss der Einzelhandelspraktiken auf das Verbraucherverhalten und das Verhältnis zwischen dem Verzehr von Lebensmitteln innerhalb und außerhalb des Hauses, sollte ein gemeinsames Ziel für diese Stufen der Lebensmittelversorgungskette festgelegt werden. Die Festlegung gesonderter Ziele für jede dieser Stufen würde zu unnötiger Komplexität führen und die Flexibilität der Mitgliedstaaten, sich auf ihre spezifischen Problembereiche zu konzentrieren, einschränken. Um zu vermeiden, dass ein gemeinsames Ziel bestimmte Akteure übermäßig belastet, sollten die Mitgliedstaaten bei der Festlegung von Maßnahmen zur Erreichung des gemeinsamen Ziels den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen.