Erwägungsgrund 19 32025L1892
2020 war das erste Jahr, in dem die Mitgliedstaaten eine Messung des Umfangs von Lebensmittelabfällen unter Verwendung der in dem Delegierten Beschluss (EU) 2019/1597 der Kommission festgelegten harmonisierten Methode vornahmen. Aufgrund der während der COVID-19-Pandemie ergriffenen Schutzmaßnahmen gelten die Daten für 2020 jedoch nicht als repräsentativ für die in bestimmten Mitgliedstaaten erzeugten Lebensmittelabfälle. Dies kann auch bei den für die Jahre 2021, 2022 und 2023 erhobenen Daten der Fall sein. Es ist daher angezeigt, einen Jahresdurchschnitt zwischen 2021 bis 2023 als Bezugszeitraum für die Festlegung der Ziele für die Verringerung von Lebensmittelabfällen zu verwenden, während alternativ dazu die Daten aus dem Jahr 2020 verwendet werden können. Für Mitgliedstaaten, die nachweisen können, dass sie vor 2020 Messungen von Lebensmittelabfällen anhand von Methoden durchgeführt haben, die mit dem Delegierten Beschluss (EU) 2019/1597 im Einklang stehen, sollte die Verwendung eines Jahres vor 2020 als Bezugszeitraum zulässig sein.