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Für eine wirksame Korruptionsbekämpfung ist ein effizienter Informationsaustausch zwischen den für die Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung oder strafrechtliche Verfolgung von Korruptionsdelikten zuständigen Behörden von entscheidender Bedeutung. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Informationen zwischen den zuständigen Strafverfolgungsbehörden unter Verwendung der Netzanwendung für sicheren Datenaustausch (SIENA) von Europol im Einklang mit dem nationalen Recht und dem Unionsrecht wirksam und rechtzeitig ausgetauscht werden. Diese Richtlinie, mit der gemeinsame Definitionen von Korruptionsdelikten festgelegt werden sollen, sollte für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 603/2013, (EU) 2018/1240 und (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates, den Richtlinien (EU) 2016/681, (EU) 2019/1153 und (EU) 2023/977 des Europäischen Parlaments und des Rates und dem Beschluss 2008/633/JI des Rates als Referenz dienen.