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Um für die finanziellen Interessen der Union und der Mitgliedstaaten ein gleichwertiges Schutzniveau zu gewährleisten, sollten die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2017/1371 an die Bestimmungen der vorliegenden Richtlinie angeglichen werden. Zu diesem Zweck sollten die Vorschriften, die in Bezug auf strafrechtliche oder nicht-strafrechtliche Sanktionen, erschwerende und mildernde Umstände und Verjährungsfristen für gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete Straftaten gelten, den in der vorliegenden Richtlinie festgelegten Vorschriften entsprechen.