§ 29 Abs. 1 SächsFischGSächsisches Fischereigesetz
Werden den Inhabern der Fischereirechte durch Maßnahmen aufgrund dieses Gesetzes und hierauf beruhender Vorschriften Beschränkungen ihrer Nutzungsrechte oder…
§ 9 Abs. 5 SächsFischGSächsisches Fischereigesetz
Zur Entschädigung ist der Freistaat Sachsen verpflichtet. Der Inhaber des Eigentumsfischereirechts an derselben Gewässerstrecke hat dem Freistaat Sachsen die…
§ 8 Abs. 4 SächsFischGSächsisches Fischereigesetz
Erhöht die künstliche Veränderung eines fließenden Gewässers den Wert des selbstständigen Fischereirechts erheblich, so hat dessen Inhaber dies gegenüber dem…
§ 15 Abs. 2 SächsFischGSächsisches Fischereigesetz
nicht über einen öffentlichen Weg oder nur auf unzumutbarem Umwege erreichen, so kann er vom betroffenen Eigentümer oder Besitzer verlangen, dass dieser das…