Art. 19 Abs. 2 32009R1060Registrierungs- und Aufsichtsgebühren
Die Kommission erlässt eine Gebührenverordnung. Die Gebührenverordnung bestimmt insbesondere die Art der Gebühren und die Tatbestände, für die Gebühren zu…
Art. 3 Abs. 1 Buchst. x 32009R1060Begriffsbestimmungen
„nicht angefordertes Rating“ und „nicht angefordertes Länderrating“ ein von einer Ratingagentur abgegebenes Rating bzw. Länderrating, dem kein entsprechender…
Erwägungsgrund 38 32013R0462Damit Interessenkonflikte weiter abgebaut und ein fairer Wettbewerb am Ratingmarkt erleichtert wird, sollte dafür gesorgt werden, dass die von Ratingagenturen…
Erwägungsgrund 19 32009R1060Diese Verordnung sollte nicht für Ratings gelten, die von einer Ratingagentur aufgrund eines Einzelauftrags abgegeben und ausschließlich an die Person…
Art. 1 Abs. 2 32013R0462Die Ratingagenturen stellen sicher, dass die Ratings und Ratingausblicke im Einklang mit den Vorschriften in Anhang I Abschnitt D präsentiert und verarbeitet…