Erwägungsgrund 7 32009R1060
Diese Verordnung sollte für Ratings gelten, die von Ratingagenturen abgegeben wurden, die in der Gemeinschaft zugelassen sind. Diese Verordnung soll vor allem die Stabilität der Finanzmärkte und Anleger schützen. Kreditpunktebewertungen, Credit-Scoring-Systeme und vergleichbare Bewertungen im Zusammenhang mit Verpflichtungen aus Beziehungen zu Verbrauchern, geschäftlichen oder gewerblichen Beziehungen sollten nicht in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen.