Erwägungsgrund 72 32009R1060
Im Hinblick auf die Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen auf den Finanzmärkten sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen, in dem die Anwendung dieser Verordnung bewertet wird und insbesondere Fragen der Verwendung von Ratings für aufsichtsrechtliche Zwecke sowie die Angemessenheit der Vergütung der Dienstleistungen der Ratingagentur durch das bewertete Unternehmen berücksichtigt werden. Die Kommission sollte im Lichte dieser Bewertung geeignete Legislativvorschläge vorlegen.