Erwägungsgrund 52 32009R1060
Unter anderem sollten wesentliche Änderungen des Verfahrens der Übernahme von Ratings, Auslagerungsvereinbarungen sowie die Eröffnung und Schließung von Zweigniederlassungen als sachliche Änderungen der Bedingungen gelten, unter denen eine Ratingagentur ursprünglich registriert wurde.