Erwägungsgrund 44 32009R1060
Diese Verordnung sollte das bewährte Verfahren zur Anerkennung externer Ratingagenturen (ECAI) gemäß der Richtlinie 2006/48/EG nicht ersetzen. Die in der Gemeinschaft bereits anerkannten ECAI sollten eine Registrierung gemäß dieser Verordnung beantragen.