Erwägungsgrund 60 32009R1060
Um eine wirksame Beaufsichtigung zu gewährleisten und Doppelarbeit zu vermeiden, sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.
Um eine wirksame Beaufsichtigung zu gewährleisten und Doppelarbeit zu vermeiden, sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.