Erwägungsgrund 28 32009R1060
Eine Ratingagentur oder eine Gruppe von Ratingagenturen sollte Vorkehrungen für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung treffen. Bei der Bestimmung der Vorkehrungen für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung sollte die Ratingagentur oder die Gruppe von Ratingagenturen dem Erfordernis Rechnung tragen, dass sichergestellt werden muss, dass die von ihr abgegebenen Ratings unabhängig, objektiv und von angemessener Qualität sind.