Erwägungsgrund 64 32009R1060
Die Befugnisse der zuständigen Behörden sollten stärker aneinander angeglichen werden, um binnenmarktweit ein gleichhohes Maß an Durchsetzung zu erreichen.
Die Befugnisse der zuständigen Behörden sollten stärker aneinander angeglichen werden, um binnenmarktweit ein gleichhohes Maß an Durchsetzung zu erreichen.