Verordnung (EU) Nr. 578/2010 der Kommission vom 29. Juni 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1216/2009 des Rates im Hinblick auf die Gewährung von Ausfuhrerstattungen und die Kriterien zur Festsetzung des Erstattungsbetrags für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in Form von nicht unter Anhang I des Vertrages fallenden Waren ausgeführt werden
Es sollten Bedingungen für die Freigabe der Sicherheit für die Erstattungsbescheinigungen festgelegt werden. Diese Bedingungen sollten die als Hauptpflichten erachteten Verpflichtungen umfassen, für die eine Sicherheit gestellt wird, zusammen mit den Nachweisen für die Erfüllung dieser Verpflichtungen.
Erwägungsgrund 27 32010R0578Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen