Erwägungsgrund 38 32010R0578
Zur Anpassung der Verwaltungsvorschriften für Erstattungsbescheinigungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1043/2005 an die entsprechenden Verwaltungsvorschriften der vorliegenden Verordnung sollte ein angemessener Zeitraum eingeräumt werden. Diese Verordnung sollte deshalb für Anträge auf Erstattungsbescheinigungen gelten, die ab dem ersten Tag des ersten Antragszeitraums des Haushaltsjahres 2011 gestellt werden und an diesem Tag in Kraft treten.