Verordnung (EU) Nr. 578/2010 der Kommission vom 29. Juni 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1216/2009 des Rates im Hinblick auf die Gewährung von Ausfuhrerstattungen und die Kriterien zur Festsetzung des Erstattungsbetrags für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in Form von nicht unter Anhang I des Vertrages fallenden Waren ausgeführt werden
Es sollte präzisiert werden, inwiefern bestimmte Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 376/2008 für Bescheinigungen mit Vorausfestsetzung der Ausfuhrerstattung, die für eine Ausschreibung in einem einführenden Drittland beantragt werden, auf die Erstattungsbescheinigungen anzuwenden sind.
Erwägungsgrund 26 32010R0578Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen