Erwägungsgrund 33 32017R1938
Im Fall einer Störung der Gasversorgung sollten die Marktteilnehmer ausreichend Gelegenheit erhalten, mit marktbasierten Maßnahmen auf die Lage zu reagieren. Sind die Marktmaßnahmen ausgeschöpft und reichen sie immer noch nicht aus, so sollten die Mitgliedstaaten und ihre zuständigen Behörden Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen der Störung der Gasversorgung zu beheben oder einzudämmen.