Erwägungsgrund 32 32017R1938
Die Aufgaben und Zuständigkeiten aller Erdgasunternehmen und zuständigen Behörden sollten genau festgelegt werden, damit insbesondere auch im Fall von Versorgungsstörungen und Krisen ein ordnungsgemäß funktionierender Gasbinnenmarkt aufrechterhalten werden kann. Die Festlegung der Aufgaben und Zuständigkeiten sollte so erfolgen, dass sichergestellt ist, dass dabei ein Ansatz auf drei Ebenen verfolgt wird, wonach in einem ersten Schritt die betreffenden Erdgasunternehmen und Wirtschaftsbranchen, in einem zweiten Schritt die Mitgliedstaaten auf nationaler oder regionaler Ebene und in einem dritten Schritt die Union tätig werden. Diese Verordnung sollte Erdgasunternehmen und Kunden in die Lage versetzen, sich im Falle von Versorgungsstörungen so lange wie möglich auf Marktmechanismen verlassen zu können. Sie sollte jedoch auch Mechanismen vorsehen, auf die zurückgegriffen werden kann, falls die Märkte allein eine Störung der Gasversorgung nicht mehr angemessen bewältigen können.