Erwägungsgrund 27 32017R1938
Der Infrastrukturstandard sollte die Mitgliedstaaten zur Aufrechterhaltung einer Mindestinfrastruktur verpflichten, um ein gewisses Maß an Redundanz im System für den Fall zu gewährleisten, dass die größte einzelne Gasinfrastruktur ausfällt. Da eine auf Grundlage der N1-Formel durchgeführte Analyse ausschließlich die Kapazität zum Maßstab nimmt, sollten die Ergebnisse der N1-Formel durch eine ausführliche Analyse ergänzt werden, die auch die Gasflüsse erfasst.