Erwägungsgrund 30 32017R1938
Die Richtlinie 2008/114/EG sieht ein Verfahren vor, mit dem die Sicherheit ausgewiesener europäischer kritischer Infrastrukturen, auch bestimmter Gasinfrastrukturen, in der Union verbessert werden soll. Zusammen mit der vorliegenden Verordnung trägt die Richtlinie 2008/114/EG zu einem umfassenden Konzept für die Energieversorgungssicherheit der Union bei.