Erwägungsgrund 24 32017R1938
Es ist angezeigt, die Definition der im Rahmen des Solidaritätsmechanismus geschützten Kunden enger zu fassen. Das ist erforderlich, weil die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, in Extremfällen und für wesentliche Bedürfnisse Solidarität zu leisten. Die Definition des Begriffs „durch Solidarität geschützte Kunden“ sollte daher auf Privathaushalte beschränkt werden, jedoch unter besonderen Voraussetzungen auf bestimmte grundlegende soziale Dienste und Fernwärmeanlagen ausgedehnt werden können. In diesem Rahmen können die Mitgliedstaaten somit das Gesundheitswesen, grundlegende soziale Versorgung, Not- und Sicherheitsdienste als durch Solidarität geschützte Kunden behandeln, auch wenn diese Dienste von einer öffentlichen Verwaltung erbracht werden.