Erwägungsgrund 44 32017R1938
Da möglicherweise mehr als ein Mitgliedstaat eine Solidaritätsleistung für einen ersuchenden Mitgliedstaat erbringt, sollte es einen Mechanismus für die Lastenteilung geben. Im Rahmen dieses Mechanismus sollte der um Solidarität ersuchende Mitgliedstaat nach Anhörung aller betroffenen Mitgliedstaaten das vorteilhafteste Angebot nach Kosten, Lieferungsgeschwindigkeit, Verlässlichkeit und Diversifizierung der Gasversorgung aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten aussuchen. Die Mitgliedstaaten sollten solche Angebote soweit und solange wie möglich auf der Grundlage von freiwilligen Maßnahmen auf der Nachfragenseite machen, bevor sie auf nicht marktbasierte Maßnahmen zurückgreifen.