Erwägungsgrund 45 32017R1938
Durch diese Verordnung wird zum ersten Mal ein solcher Solidaritätsmechanismus zwischen Mitgliedstaaten als Instrument zur Abmilderung der Auswirkungen einer schwerwiegenden Notlage innerhalb der Union eingeführt — einschließlich eines Mechanismus für die Lastenteilung. Die Kommission sollte den Mechanismus für die Lastenteilung und den Solidaritätsmechanismus daher allgemein im Lichte künftiger Erfahrungen mit ihrer Funktionsweise überarbeiten und gegebenenfalls Änderungen an ihnen vorschlagen.