Erwägungsgrund 14 32017R2402
Originatoren, Sponsoren und ursprüngliche Kreditgeber sollten bei Risikopositionen, die verbrieft werden sollen, dieselben soliden und klar definierten Kreditvergabekriterien anwenden wie bei nicht verbrieften Risikopositionen. Soweit jedoch Handelsforderungen nicht in Form eines Darlehens originiert werden, müssen die Kreditvergabekriterien in Bezug auf solche Handelsforderungen nicht erfüllt werden.